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Das Wettbewerbsrecht umfasst insbesondere das Recht zur Bekämpfung unlauterer Wettbewerbshandlungen (sog. Lauterkeitsrecht). Ziel des Lauterkeitsrechts ist es, zum Schutze der Verbraucher unfairen Wettbewerb zu unterbinden.
Sollten Sie als Gewerbetreibender sich durch ein möglicherweise unlauteres Geschäftsgebaren eines Konkurrenten benachteiligt fühlen, beraten wir Sie gerne über die rechtlichen und taktischen Möglichkeiten, hiergegen vorzugehen.
Auch die Abwehr unberechtigter Abmahnungen wird von unserem Leistungsspektrum abgedeckt. Hierbei bedienen wir uns einer Vielzahl möglicher taktischer Varianten – von der Schutzschrift bis zur negativen Feststellungsklage.
Für nähere Informationen sprechen Sie uns einfach an oder nutzen unser Kontaktformular!
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